CDU und ihr Kandidat Alfried Wieczorek ignorieren die Plakatierungsrichtlinie

Auf dem Goetheplatz angebrachtes CDU-Wahlplakat, das nicht der Plakatierungsrichtlinie entspricht: Auf dem Goetheplatz dürfen keine Wahlplakate angebracht werden. Foto: Dieter Leder


Kaum einer der in Mannheim zur Landtagswahl angetretenen Kandidaten und ihre Parteien halten sich an die neue Plakatierungsrichtlinie: Zahlreiche der von den Linken, Grünen, SPD, CDU, FDP, VOLT, AfD, Freien Wähler und anderen kleineren Parteien aufgehängten Wahlplakate entsprechen nicht den Vorgaben aus der Plakatierungsrichtlinie. Dabei fällt eine Partei und ihr Kandidat durch besonders viel unerlaubt aufgehängte Plakate auf: Die CDU mit ihrem Kandidaten Alfried Wieczorek.

Es wirkt fast so, als ob für die CDU und für Wieczorek die Plakatierungsrichtlinien überhaupt nicht existieren würden. Seine in der Innenstadt und auch in den Mannheimer Vororten aufgehängten und aufgestellten Plakate verstoßen gegen fast jede in der Richtlinie genannte Auflage. Die Fotos in der Bildergalerie dokumentieren nur beispielhaft seine Verstöße, tatsächlich finden noch viel mehr solcher regelwidrig aufgehängten Wieczorek-Plakate.

Im Kreuzungsbereich in direkter Nähe zu einer Werbetafel angebrachtes CDU-Wahlplakat an der Kolpingstraße/Otto-Beck-Straße, das nicht der neuen Plakatierungsrichtlinie entspricht: Kreuzungsbereiche sind von Plakatierungen freizuhalten, dabei ist jeweils ein Abstand von 15 Meter einzuhalten (Teil B, Ziffer 6.4), ferner ist ein Abstand zu bestehenden Werbeträgern von zehn Metern einzuhalten (Teil B, Ziffer 6.1). Foto: Dieter Leder

Auf der rechten Straßenseite in der Kunststraße angebrachte CDU-Wahlplakate, die nicht der neuen Plakatierungsrichtlinie entsprechen: Die Plakatierung ist in der Kunststraße lediglich in Fahrtrichtung auf der linken Straßenseite zulässig (Teil B, Ziffer 5.2.f). Foto: Dieter Leder

Vormals am Zaun des Luisenparks angebrachte und bereits abgehängte CDU- und SPD-Wahlplakate am Eingang Fichtestraße, die nicht der neuen Plakatierungsrichtlinie entsprachen: Aus Gründen der Stadtgestaltung dürfen an der Umzäunung von Luisen- und Herzogenriedpark keine Wahlplakate angebracht werden (Teil B, Ziffer 5.3.i). Foto: Dieter Leder

Drei an einem Mast angebrachte und andere Hinweiszeichen verdeckende CDU-, Grüne- und VOLT-Wahlplakate in der Fressgasse, die nicht der neuen Plakatierungsrichtlinie entsprechen: An Masten aller Art sind grundsätzlich bis zu zwei Plakate zulässig (Teil B, Ziffer 6.7), ferner sind die Plakate so anzubringen, dass Verkehrszeichen nicht verdeckt werden (Teil B, Ziffer 6.3): Zwischen VOLT- und Grünen-Plakaten werden bleue Hinweisschilder zu Straßeneinbauten teilweise verdeckt. Foto: Dieter Leder

An Verkehrszeichen des fließenden Verkehrs angebrachtes CDU-Wahlplakat mit zu geringem Sicherheitsabstand zur Kreuzung an der Ecke Otto-Beck-Straße/Maximilianstraße, das nicht der neuen Plakatierungsrichtlinie entspricht: Jede Anbringung von Plakaten an Verkehrszeichen des fließenden Verkehrs ist unzulässig (Teil B, Ziffer 6.3), ferner sind Kreuzungsbereiche von Plakatierungen freizuhalten, dabei ist jeweils ein Abstand von 15 Meter einzuhalten (Teil B, Ziffer 6.4). Foto: Dieter Leder

An Verkehrszeichen des ruhenden Verkehrs angebrachtes CDU-Wahlplakat in der Fressgasse, das nicht der neuen Plakatierungsrichtlinie entspricht: Jede Anbringung von Plakaten an Verkehrszeichen des ruhenden Verkehrs ist unzulässig (Teil B, Ziffer 6.3). Foto: Dieter Leder

Auf dem Friedrichsring, Höhe Goetheplatz angebrachtes CDU-Wahlplakat, das nicht der neuen Plakatierungsrichtlinie entspricht: Aus Gründen der Stadtgestaltung dürfen auf dem Goetheplatz sowie dem entsprechenden Abschnitt des Friedrichsrings keine Wahlplakate angebracht werden (Teil B, Ziffer 5.3.K). Foto: Dieter Leder

In der Hebelstraße angebrachtes CDU-Wahlplakat, das nicht der neuen Plakatierungsrichtlinie entspricht: Aus Gründen der Stadtgestaltung ist die Plakatierung in der Hebelstraße nicht zulässig (Teil B, Ziffer 5.3.k). Foto: Dieter Leder

An der Haltestelle "Harrlach" angebrachte CDU- und FDP-Wahlplakate, die nicht der neuen Plakatierungsrichtlinie entsprechen: Die Plakate dürfen nicht im Umkreis von zwanzig Meter von Haltestellen der Verkehrsunternehmen angebracht werden (Teil B, Ziffer 5.2.f). Foto: Dieter Leder

Im Kreuzungsbereich Hebelstraße/Mozartstraße angebrachtes CDU-Wahlplakat, das nicht der neuen Plakatierungsrichtlinie entspricht: Kreuzungsbereiche sind von Plakatierungen freizuhalten; dabei ist jeweils ein Abstand von 15 Meter einzuhalten (Teil B, Ziffer 6.4), ferner ist aus Gründen der Stadtgestaltung das Plakatieren in der Hebelstraße nicht zulässig (Teil B, Ziffer 5.3.k). Foto: Dieter Leder

Im Kreuzungsbereich Seckenheimerstraße/Otto-Beck-Straße angebrachte CDU- und VOLT-Wahlplakate, die nicht der neuen Plakatierungsrichtlinie entsprechen: Aus Gründen der Stadtgestaltung dürfen im Kreuzungsbereich Seckenheimerstraße/ Otto-Beck-Straße keine Plakate hängen (Teil B, Ziffer 5.3), ferner sind Kreuzungsbereiche von Plakatierungen freizuhalten, dabei ist jeweils ein Abstand von 15 Meter einzuhalten (Teil B, Ziffer 6.4). Foto: Dieter Leder

Auf dem Goetheplatz angebrachtes CDU-Wahlplakat, das nicht der neuen Plakatierungsrichtlinie entspricht: Aus Gründen der Stadtgestaltung dürfen auf dem Goetheplatz keine Wahlplakate angebracht werden (Teil B, Ziffer 5.3.K). Foto: Dieter Leder

Vier an einem Mast angebrachte CDU-, Grüne-, FDP- und VOLT-Wahlplakate in der Fressgasse, die nicht der neuen Plakatierungsrichtlinie entsprechen: An Masten aller Art sind grundsätzlich bis zu zwei Plakate zulässig (Teil B, Ziffer 6.7). Foto: Dieter Leder


Plakatierungsrichtlinien gelten für alle Kandidaten und Parteien

Die „Richtlinien der Stadt Mannheim über die Werbung im öffentlichen Raum durch Plakate, Banner und Fahnen vom 15. Dezember 2020“, wie die Richtlinie im vollem Text heißt, regelt das Aufhängen und Aufstellen von Plakaten und benennt Auflagen, etwa im Zusammenhang mit der Straßenverkehrsverordnung oder mit der Stadtgestaltung. Die Richtlinie gilt verbindlich für alle Plakatierer und Parteien, auch für den CDU-Kandidaten Wieczorek und sein Team.

Wieczorek hat wie alle anderen Kandidaten und Parteien auch seine Plakatierung bei der zuständigen Behörde Event und Promotion Mannheim GmbH angezeigt, deren Richtlinien müssen ihm demnach bekannt sein. Zudem hat Mannheims Erster Bürgermeister und Sicherheitsdezernent Christian Specht in diesem Jahr im Vorfeld der Wahlkampfplakatierungen virtuelle Gespräche mit allen Beteiligten durch den Fachbereich Sicherheit und Ordnung veranlasst, um nochmals über die neue Richtlinie aufzuklären und eventuell offene Fragen zu beantworten. „Das wurde sehr gut angenommen“, wie Specht bestätigt.

Angeblich nur vereinzelte Verstöße bekannt

Doch dass Wieczorek und sein Team diese Richtlinie nach allen Hinweisen, Appellen und Gesprächen nun ignoriert, will Specht – der übrigens auch Mitglied der CDU ist – offenbar nicht sehen. Die neue Plakatierungsrichtlinie werde „grundsätzlich beachtet und umgesetzt“, sagte er bereits Anfang Februar kurz nach dem Auftakt zur Plakatierung zur Landtagswahl. Er hoffe, so Specht damals weiter, dass die Wahlkampfplakatierung nicht nur eine Momentaufnahme war. Vielmehr appellierte er an alle Kandidaten und Parteien, dieses disziplinierte Verhalten auch in den kommenden Wochen beizubehalten.

Knapp drei Wochen später gibt es aus Sicht des Sicherheitsdezernats bei den mehreren tausend Wahlplakaten in Mannheim weiterhin kaum einen Grund zur Beanstandung, wie es auf Anfrage heißt: „Grundsätzlich wird die Richtlinie beachtet und umgesetzt.“ Es seien nur vereinzelte Verstöße gegen die Plakatierungsrichtlinie festgestellt worden. Dem städtischen Ordnungsdienst liegen (Stand 22. Februar) lediglich 17 Bürgerbeschwerden zu Verstößen gegen die Plakatierungsrichtlinien vor, nur in einem Fall sei eine Beseitigungsanordnung erlassen worden.

Neue Plakatierungsrichtlinie wurde notwendig

„Viele unserer Kandidatinnen und Kandidaten haben zahlreiche ihrer Plakate in den vergangenen Tagen abgehängt”, wie CDU-Kreisvorsitzender Nikolas Löbel die für die Überarbeitung der alten Plakatierungsrichtlinie ausschlaggebenden Ereignisse vom Mai 2019 damals erklärte. Beim Kommunal- und Europawahlkampf vor zwei Jahren „haben es alle übertrieben, auch wir als CDU.“ Auch der damalige Fraktionsvorsitzende der Grünen, Dirk Grunert, befand damals, dass „viele Mannheimer ob der schieren Menge (an Plakaten) nur noch genervt reagieren.“ Darüber hinaus kritisierte Grunert auch, dass „die bestehende Plakatierungsrichtlinie nicht ernst genommen wurde und dass die Stadtverwaltung diesbezüglich leider nicht eingegriffen, sondern dieses hat laufen lassen.“

Mit dem Ziel, dass so etwas nicht mehr passieren dürfe, haben sowohl die CDU als auch die Grünen eine Überarbeitung der Plakatierungsrichtlinie angestoßen respektive im Gemeinderat eingebracht. Nach vielen und langen Diskussionen wurde am 15. Dezember 2020 die neue Plakatierungsrichtlinie im Rat verabschiedet, die am 1. Januar 2021 in Kraft trat: Gerade noch rechtzeitig für den bevorstehenden Landtagswahlkampf in diesem Jahr.

Besserung gelobt und nicht verwirklicht

„Dabei sei als Ziel klar, dass ein solches Ausufern an Plakaten sich nicht wiederholen dürfe“, erklärte Löbel im Mai 2019 noch als Ziel der neuen Richtlinie. Und er gelobte Besserung in Sachen zukünftiger Plakatierung: Dieser Wettbewerb muss „nach Regeln stattfinden, die alle einhalten, wir genauso wie alle anderen Parteien“, so der CDU-Kreisvorsitzende.

Doch wie die Plakatierung der CDU und ihrer beiden Mannheimer Landtagskandidaten Alfried Wieczorek und Lennart Christ beim aktuellen Landtagswahlkampf zeigt, ist von den guten Vorsätzen von 2019 nicht mehr viel übrig geblieben. Auf eine Presseanfrage am 19. Februar hat sich Wieczorek nicht geäußert. Auch die in Kopie gesetzte CDU-Kreistagsfraktion mit ihrem Vorsitzenden Löbel hat nicht geantwortet.

Vielleicht sind beide noch mit Plakatieren beschäftigt, wie immer dort, wo es eigentlich nicht zulässig ist. Oder vielleicht sind sie schon wieder beim Abhängen, so wie im Mai 2019: Auch damals wurde viele Plakate schon lange vor der Wahl wieder abgehängt – das geschah größtenteils auf freiwilliger Basis. Aber vielleicht greift dieses Jahr die Stadt ja nun endlich mal durch. Auch das gehört dazu und ist ist ebenfalls in der Richtlinie geregelt. Aber wen interessiert die schon….

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