Revision beim Landgericht Frankenthal reduziert Haftstrafe nur um zwei Monate – Chance auf Bewährung

Das Landgericht Frankenthal: Die 2. Große Strafkammer musste über eine Revision in einem Fall von Körperverletzung mit Todesfolge verhandeln. Foto: Landgericht Frankenthal

Statt drei Jahre und zwei Monate heißt es jetzt drei Jahre glatt: „Bei der Revision ist nicht viel herausgekommen“, erklärt der Mannheimer Verteidiger Frank Zander, der zuvor zwei Jahre und sechs Monate Haft für seine Mandantin gefordert hatte. Die 1. Große Strafkammer am Landgericht Frankenthal hatte die Angeklagte am 12. November 2019 wegen Körperverletzung mit Todesfolge, Beleidigung und falscher Verdächtigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt. Nachdem der Bundesgerichtshof die Strafzumessung in dem Urteil bemängelte, wurde das Urteil aufgehoben und zur neuen Entscheidung an die 2. Große Strafkammer nach Frankenthal zurückverwiesen und dort neu verhandelt.

Vor fast zwei Jahren, im März 2019 hatte die Angeklagte im Rahmen eines häuslichen Streits in ihrer Wohnung in Ludwigshafen ihrem damaligen Lebensgefährten ein Küchenmesser tief in den Oberschenkel gestochen: Nach einer Geburtstagsfeier in der gemeinsamen Wohnung kam es zu einem häuslichen Streit, in dessen Verlauf der Lebensgefährte der Angeklagten zuerst sie mit einem Messer angegriffen haben soll. Kurz danach und noch immer im Zusammenhang mit dem Streit hatte die Angeklagte dann ihm ein Messer in den Oberschenkel gerammt und dabei die Arterie getroffen, das Opfer verblutete.

Verteidigung ging von Notwehr aus, das Gericht von einem Racheakt

„Ein Tötungsvorsatz sei nicht erkennbar“, so Zander im Oktober 2019 beim Prozessauftakt, er ging damals vielmehr von einer Notwehrsituation aus, als die Geburtstagsfeier für den Lebensgefährten seiner Mandantin im Rausch von Alkohol und Drogen im Streit und einem „hochdynamischen Verlauf“ in einer Messerstecherei mit einem Toten endete.

„Die Notwehrlage ist erfunden“, so die Begründung des Richters in der Urteilsverkündung: Das Gericht sah die Tat nicht als Notwehr sondern vielmehr als einen Racheakt an für den Stich, den das Opfer ihr kurz vor der Tat zugefügt haben soll: „Sie revanchiert sich, um ihn zu verletzen, der Stich ist eine Bestrafung, ein reiner Racheakt.“ Der Racheakt ging gemäß der Kammer aber „voll daneben“: Drei Jahre und zwei Monate lautete das Urteil.

Revisionsverhandlung nur über das Strafmaß

Vergangene Woche wurde nun am Landgericht Frankenthal über die Revision verhandelt, allerdings musste der Fall nicht noch mal ganz von vorne aufgerollt werden. Gemäß dem Beschluss des Bundesgerichtshofs waren nur die Urteilsgründe fehlerhaft und widersprüchlich, weshalb eine neue Kammer noch mal hinsichtlich des Strafmaßes verhandeln musste. Das Urteil als solches blieb hinsichtlich der Tatfeststellung rechtskräftig.

Wird Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt?

Ob das neue, nunmehr um zwei Monate reduzierte Urteil, allerdings noch Auswirkungen auf die Haft der Angeklagten haben wird, ist offen. Seit vergangenen Oktober ist sie wieder auf freiem Fuß, da das Oberlandesgericht Zweibrücken aufgrund der Reststrafe keine Verhältnismäßigkeit mehr sah und den Haftbefehl außer Vollzug setzte. „Nun müssen wir schauen, dass die Vollstreckungsstelle den Rest der Strafe zur Bewährung aussetzt und meine Mandantin nicht noch mal für ein paar wenige Monate ins Gefängnis muss“, erklärte Zander hoffnungsfroh im Anschluss an die Revisionsverhandlung.

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